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Aktuelle Meldungen
Dubaifonds: Kontopfändung erfolgreich - RA Dr. Klass erwirkt gerichtlichen Arrest 29.10.2010 Das Landgericht Dortmund hat zum wiederholten Mal gegen die Anlagegesellschaft einen dinglichen Vermögensarrest angeordnet (LG Dortmund, Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss vom 25.10.2010 - Aktenzeichen: 1 O 8570/10). Den Beschluss erwirkte RA Dr. Jürgen Klass.
Interessengemeinschaft der Opfer der Residenzklinik Im Hinblick auf die skandalösen Zustände und die Vielzahl der Fehlbehandlungen in der privaten Schönheitsklinik "Stop Aging Clinic am Hofgarten Residenzklinik GmbH" wurde eine Interessengemeinschaft gegründet. Nähere Auskünfte erteilt RA Dr. Jürgen Klass. http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/skandal-klinik-pleite-895908.html http://www.abendzeitung.de/muenchen/204871ml http://www.abendzeitung.de/muenchen/206718
RA Dr. Jürgen Klass: nun auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat Herrn Dr. Jürgen Klass am 27. Mai 2010 gestattet, die Bezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" zu führen (Urkunde). Hinweis: Die Fachanwaltsordnung verlangt den Nachweis spezieller theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Betrüger gibt Kauforder für fremdes Konto - Stadtsparkassen-Kunde vermutet Lücke beim Telefonbanking und klagt
08.05.2010 - Süddeutsche Zeitung | München, Bayern | Münchner Wirtschaft Bericht über den Fall von Dr. Klass: www.sueddeutsche.de/l5A38X/3343373/Betrueger-gibt-Kauforder-fuer-fremdes-Konto.html RA Dr. Klass im TV (Medizinschadensrecht) 26.04.2010 Bayerisches Fernsehen, Sendung "Geld und Leben", 26.04.2010, 21.15 Uhr - Interview mit RA Dr. Klass zum Thema Patientenrechte Interview Dr. Klass im TV
Rückgewinnungshilfe im Betrugsfall ADANA 10.04.2010 Die Staatsanwaltschaft München I führt in der Strafsache gegen die Verantwortlichen der Firma Adana International Corporation seit März 2010 ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch (Az.: 311 Js 41736/08). Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen finanziellen Ersatz zu ermöglichen. Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder Geschädigte selbst aktiv wird. Somit muss jeder seine Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Es gilt zu beachten, dass man prinzipiell nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen kann. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Anfragen zum zivilrechtlichen Verfahrensablauf bzw. den Erfolgsaussichten, Auszahlungsanträgen und Anträgen, die Ansprüche der Geschädigten aufgrund deren Forderungen unmittelbar für diese durchzusetzen, beantwortet RA Dr. Jürgen Klass.
Dubaifonds: Kontopfändung erfolgreich - RA Dr. Klass erwirkt gerichtlichen Arrest 28.04.2010 Das Landgericht Dortmund hat gegen die Anlagegesellschaft einen dinglichen Vermögensarrest angeordnet, und zwar wegen eines Anspruches in Höhe von € 57.709,59 und einer Kostenpauschale von € 5.033,00 (LG Dortmund, Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss vom 19.04.2010 – 1 O 87/10). Den Beschluss erwirkte RA Dr. Klass. 05.03.2010 Am 23.02.2010 konnte RA Dr. Klass für geschädigte Anleger einen dinglichen Arrestbefehl und einen Pfändungsbeschluss erwirken (Landgericht Dortmund, Az. 1 O 22/10). Mittels dieses Vollstreckungstitels kann jetzt im Wege der Zwangsvollstreckung in die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte vollstreckt werden. Hintergrund: Bei dem Dubai 1000 Hotelfonds handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds, an dem sich Anleger ab dem Jahr 2005 mit einer Mindestsumme von € 10.000,00 als Gesellschafter beteiligen konnten. Versprochen wurde eine prospektierte Ausschüttung zwischen neun und zwölf Prozent. Über den Fonds sollte ein Luxushotel am Persischen Golf realisiert werden. Es besteht indes seit einiger Zeit der Verdacht, dass das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital nicht zweckentsprechend verwendet wurde. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln. RA Dr. Klass empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Geschädigten, sich ebenfalls rasch einen Arrestbefehl zur Zwangsvollstreckung in die von der Staatsanwaltschaft zugunsten der geschädigten Anleger gesicherten Vermögenswerte zu verschaffen. Grundsätzlich gilt im Rahmen der Zwangsvollstreckung das Prioritätsprinzip („wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Außerdem ist allen Anlegern zu raten, die jeweils übernommenen Einlagen rückabwickeln zu lassen. Ungeachtet des betrügerischen Verhaltens der Verantwortlichen kann dabei die Fehlerhaftigkeit des ursprünglichen Verkaufsprospekts geltend gemacht werden. Ferner sind Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler zu prüfen. Der Großteil der Anleger/Investoren hat bislang noch keine zivilrechtlichen Schritte gegen die Fondsgesellschaft und den Initiator Herrn Recker unternommen. Passives Abwarten auf den Ausgang des Strafverfahrens und die damit verbundene Hoffnung auf eine freiwillige Rückzahlung der Anlegergelder sind aber mit Sicherheit nicht Erfolg versprechend. http://www.anlegerschutz.tv/dubai/dubai-1000-fonds-haftbefehl-fuer-den-initiator
Vorgehen gegen Dubai-Fonds und Hintermänner wg. Schaden von 50.000 € 30.01.2010 - von Dr. iur. Jürgen Klass II Ein Ehepaar aus Süddeutschland hat 50 000 Euro in einen mit Hochglanz-Broschüren beworbenen Dubai-Fonds gesteckt - und vermutlich in den Wüstensand gesetzt. Dabei müsste im Luxushotel mit 1000 Zimmern und 50 exklusiven "Owner-Suiten" schon längst der Champagner fließen. Schon 2007 sollte der Palast eröffnet werden. Aber aus dem 143 Millionen Euro teuren Prachtbau ist bis heute nichts geworden. Noch schlimmer für das Ehepaar aus dem Chiemgau: Auch ihre 50 000 Euro sind weg. Denn der aus Hamm in Nordrhein-Westfalen stammende Initiator des "Dubai 1000"-Fonds wird von der Staatsanwaltschaft Dortmund per Haftbefehl gesucht. Von den rund 25 Millionen Euro, die deutsche Anleger für das angeblich geplante Hotel eingezahlt haben, konnten Ermittler nur eine Million sicherstellen. Jetzt versucht das Paar, die 50 000 Euro über den zivilrechtlichen Weg zurückzubekommen. RA Dr. Jürgen Klass, der die Eggstätter in dem Prozess vertritt: "Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fondsinitiator vor, er habe den Anlegern vorgegaukelt, sie könnten mit satten Gewinnen am Boom des Wüstenstaates teilhaben. Stattdessen sei das Geld aber woanders hingewandert." Link: http://www.ovb-online.de/lokales/rosenheim/landkreis/luftschloesser-wuestensand-611210.html
Klage gegen Dresdner Bank wg. Schaden von 13.000 € 22.09.2009 - von Dr. iur. Jürgen Klass II Die Dresdner Bank macht von sich reden. Die Bank bucht einer hoch betagten, 90jährigen Kundin Aktienwerte in das Depot ein. Die Kundin ist entsetzt und behauptet, dazu nie einen Auftrag erteilt zu haben. RA Dr. Jürgen Klass hat Klage erhoben, der Rechtsstreit ist seit dem 21.09.2009 unter dem Az. 28 O 17643/09 beim LG München I anhängig. Es geht um einen Schaden von über 13.000,- EURO, die geschädigte Dame wohnt in Krailling bei München. Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3234
Bank muss Anleger entschädigen - RA Dr. Klass gewinnt vor Gericht http://www.anlegerschutz.tv/lehman-brothers/entschaedigung-fuer-lehman-opfer http://www.live-pr.com/anleger-aus-m-nchen-gewinnt-prozess-gegen-r1048396622.htm Weitere Informationen im Internet unter www.lehmanopfer.de.
Betrugsfall Firma WDM Die Kanzlei Dr. Klüver & Kollegen vertritt Geschädigte aus Prien, Bad Endorf, Prutting, Eiselfing und Edling, die ihre Ersparnisse der Firma WDM anvertraut haben. Es handelt sich um eine Rosenheimer Anlagefirma, die ihren Sitz in die Schweiz verlegt und kürzlich mitgeteilt hat, daß sie bankrott ist. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund EUR 300.00,00. Die Hintermänner kommen aus dem Chiemgau. Unsere Kanzlei hat gegen die Verantwortlichen zwischenzeitlich Strafanzeige erstattet. Eine Interessengemeinschaft der WDM-Geschädigten wurde gegründet. Durch die Insolvenz werden die Investitionen der Anleger massiv gefährdet. Sowohl die Rechtslage, als auch die tatsächlichen Gegebenheiten sind insbesondere aufgrund der grenzüberschreitenden Problematik komplex und werden derzeit von unserer Kanzlei ausgewertet. Geschädigte Anleger bitten wir zunächst ihre Adressen unserer Kanzlei mitzuteilen, sowie Kopien der Vertragsunterlagen zusenden. Sobald durch unsere Kanzlei eine detaillierte Auswertung der rechtlichen Situation vorliegt, werden wir diese Anleger über eine mögliche Vorgehensweise informieren. Durch die Vertretung mehrerer Anleger können wir eine Bündelung von Interessen erwirken. Dies führt zum einen zu einem Vorgehen mit "vereinten Kräften" und zum anderen zu einer Minimierung der anwaltlichen Kosten für den einzelnen Anleger.
Fall Merkur Bank Im Artikel „Kampf um die Lebensersparnisse - Merkur Bank sperrt Kunden-Konto, weil sie von Mitarbeitern betrogen wurde“ (Süddeutsche Zeitung vom 04.07.2007, Nr. 151 S. 43) wird über RA Dr. Jürgen Klass berichtet, der sich für einen Bankkunden einsetzt.
Neues Portal zum Thema "Öffentliches Dienstrecht" online Rechtsanwalt Michael Zimpel veröffentlichte kürzlich ein neues Internet-Portal zum Thema "Öffentliches Dienstrecht". Dort finden Sie juristische Hinweise zu dem Recht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Website dient in erster Linie als juristischer Ratgeber für Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Diensts. Klicken Sie: www.dienstrecht-des-oeffentlichen-dienstes.de
Finanzen+Recht: Bericht in der Zeitschrift Capital über private Krankenversicherungen Im Capital - Heft 03/2006 vom 18.01.2007 findet sich auf den Seiten Seite 76 und 77 ein Bericht zum Thema Krankenversicherung. Gerade der Schutz für Privatpatienten ist oft lückenhaft. Insbesondere bei hohen Zahnarztrechnungen reduzieren Versicherer häufig ihre Erstattung – zulasten der Kunden. RA Dr. Jürgen Klass wird im Artikel mehrmals zitiert.
Entscheidung des LG München I zum Thema Werbe-Emails Ein Mandant, der Unternehmensberater ist, erhielt permanent Werbe-Emails einer Firma. Die Emails verstopften sein Postfach und raubten ihm viel Zeit. Vor dem Landgericht München I konnte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass dann folgende wichtige Entscheidung erstreiten: Der Firma – in dem Fall eine Kapitalanlagegesellschaft – wurde es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis € 250.000,00 untersagt, E-Mails zum Zwecke der Werbung ohne Aufforderung oder ohne Einverständnis des Mandanten an ihn zu versenden (Einstweilige Verfügung des LG München I vom 04.01.2007, Aktenzeichen: 34 O 23166/06). Die Süddeutsche Zeitung hat am 15.01.2007 im Münchner Teil über den Fall berichtet und RA Dr. Jürgen Klass zitiert.
€ 10.000 Schadensersatz für Ärger beim Zahnarzt Eine Zahnärztin muss € 10.000 Schadensersatz und Schmerzensgeld an eine Patientin bezahlen. Dies geht aus einem rechtskräftigen Vergleich hervor, der am 30.01.2007 vor dem Landgericht München II geschlossen worden ist (Az. 1 M O 5769/05). Die Klägerin, die von RA Dr. Jürgen Klass vertreten wurde, machte einen Behandlungsfehler geltend, weil eine Unterkieferprothese nicht passte und enorme Beschwerden verursachte. Ein Gerichtsgutachter bestätigte die Vorwürfe. Die Ärztin muß sich jetzt auch an den Kosten für die Neuanfertigung des Zahnersatzes beteiligen.
Versicherungsrecht: Wichtiger Sieg für den Verbraucherschutz! Die Kanzlei Dr. Klüver & Kollegen hat eine Entscheidung erstritten, die von erheblicher Bedeutung ist. Es geht um den Rückkaufwert von Kapitallebensversicherungen. Unser Mandant hat seine Lebensversicherung gekündigt und das Versicherungsunternehmen auf Auskunftserteilung über den Rückkaufwert unter Vorlage der Kalkulationsgrundlagen sowie auf Auszahlung des restlichen Rückkaufwerts in Anspruch genommen. In 1. Instanz hat das Versicherungsunternehmen unserem Mandanten einen Betrag angeboten, bei dem es sich angeblich um den nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2005 ermittelten Rückkaufwert handelt. Zur Auskunftserteilung über die Ermittlung dieses Betrages war das Versicherungsunternehmen hingegen nicht bereit. Das Amtsgericht München hat das Versicherungsunternehmen daraufhin durch Urteil vom 23.3.2006 zur Auskunftserteilung unter Vorlage der Kalkulationsgrundlagen verurteilt (Az. 223 C 18455/05). Hiergegen hat das Versicherungsunternehmen Berufung eingelegt und eingewendet, dass es zur Vorlage der Kalkulationsgrundlagen im Hinblick auf sein Betriebsgeheimnis nicht verpflichtet sei. Mit Urteil vom 15.2.2007 hat das Landgericht München I das Versicherungsunternehmen jedoch zur Auskunftserteilung unter Vorlage der Kalkulationsgrundlagen verurteilt (Az. 31 S 8182/06). Weitere Informationen dazu unter www.finanztest.de/online/versicherung_vorsorge/meldung/1531446/1531446.html Nach Schätzungen von Branchenkennern haben Millionen von Lebensversicherungskunden nach Beitragsfreistellung oder Kündigung ihrer Verträge Anspruch auf eine Nachzahlung. Bislang haben jedoch nur wenige Betroffene ihre Geldforderungen angemeldet. Der vom LG München I bestätigte Auskunftsanspruch erleichtert die Durchsetzung von Nachzahlungsansprüchen.
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