Unser Berufsverständnis





Unabhängig und verschwiegen

Unsere Denkart



Rechtsanwälte haben dieselbe Berufsausbildung wie andere sogenannte Volljuristen, also z.B. Richter. Während sich Richter aber im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit sehr spezialisieren, also etwa jahrelang nur Strafsachen bearbeiten, verwaltungsrechtliche Fälle lösen oder bei einem Sozialgericht über Rentenfragen entscheiden, glauben einige Anwälte, sie könnten oder sollten Fälle aus jedem Rechtsgebiet annehmen, ganz gleich, wie kompliziert diese sind und welches Spezialwissen dazugehört. Das kann natürlich selten gut gehen.

Kurz gesagt: Der Allround-Anwalt, der vorgibt, auf allen Gebieten - vom Ausländerrecht über Insolvenzrecht bis zum Zahnarztrecht - stets auf dem Laufenden zu sein, dürfte seinen Mandanten nichts Gutes tun.

In unserer Kanzlei sind wir deshalb dazu übergegangen, daß sich jeder Kollege auf gewisse Rechtsbereiche besonders spezialisiert hat. Dies hat den Vorteil, daß jedes Referat - etwa Unternehmensrecht, Recht der neuen Medien oder Arzthaftungsrecht - von einem Fachmann besetzt ist. Aus Sicht unserer Klienten ist dies auch angezeigt: Denn wer für die Anwaltshilfe gutes Geld bezahlt, hat auch Anspruch auf Qualität und fundierte Beratung!


Unsere Philosophie

Unser Team besteht aus jungen und älteren Anwälten, aus Frauen und Männern. Wir sind offen für kreative Ideen und diskutieren miteinander. Dabei vermeiden wir es absichtlich, als anonyme "Anwaltsfabrik" aufzutreten, in der der Ansprechpartner für den Klienten alle zwei Wochen wechselt und die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut. Unser Motto: Lieber etwas kleiner, dafür aber eine persönliche Mandantenbindung und individuelle Betreuung.

Übrigens: Glauben Sie nicht an Vorurteile. Nicht jeder junge Anwalt ist schlecht, nur weil es ihm an Berufserfahrung mangelt; er wird dies häufig durch besondere Einsatzfreude und Fleiß wettmachen. Außerdem: Anders als in vielen Großkanzleien mit 30, 50 oder 100 Anwälten werden Sie bei uns nicht das Gefühl haben, mit Ihrem vielleicht kleineren Fall unterzugehen und unwichtig zu sein. Dank der übersichtlichen Grösse unserer Kanzlei sind die Beziehungen zu unseren Kunden nicht anonym, sondern immer persönlicher Natur. Wir sehen in unseren Klienten Partner, mit welchen wir gemeinsam einen Weg beschreiten. Für uns ist es wichtig, jeden angenommenen Fall in Ruhe und gründlich zu bearbeiten - wobei wir gegenüber Ein-Mann-Kanzleien den Vorteil haben, daß in einem Büro mehrere Kollegen mit unterschiedlichem Spezialwissen sofort zu Rate gezogen werden können und wir uns rasch untereinander austauschen können.

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Unsere Ziele


Das Ziel unserer Beratung und Betreuung ist es, im Vorfeld Rechtsprobleme zu vermeiden oder aber die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich durchzusetzen. Fachliche Spezialisierung und persönlicher Einsatz in einem überschaubaren Team tragen dazu bei, diese Ziele zu erreichen. Dabei versprechen wir Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, sondern legen Ihnen schnörkellos dar, wie die Rechtslage ist.

Oberste Maxime: Beratung "bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist" und dabei advocatus
diaboli sein

Dabei gilt: Wir bohren nach, denn besser wir sind mal unbequem und stellen Ihnen unangenehme Fragen, als daß dies andere tun.

Darum bieten wir: Kreative Beratung mit Gewicht auf kostengünstiger Rechtsstreitvermeidung.

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Unsere Hilfe

Die juristischen Tätigkeiten des Anwalts sind – gerade darin liegt der besonderer Reiz unseres Berufs – überaus mannigfaltig. Allgemein lassen sich die folgenden drei Schwerpunkte nennen:


1. Vertretung in Prozessen und vor Behörden


Wir verstehen unsere anwaltliche Aufgabe zunächst und vor allem als gestaltende Beratung. Unsere Dienstleistung zielt nicht jedesmal auf prozessuale Auseinandersetzung. Im Gegenteil, wir bemühen uns vielmehr, Rechtsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden.

Oft ist jedoch eine streitige Auseinandersetzung unvermeidbar. Hier helfen wir bei der Streitvorbereitung und erteilen Rechtsrat. Wir klären ab, mit welchem Rechtsbehelf innerhalb welcher Frist Ansprüche vor Gericht oder Behörden geltend gemacht werden müssen.

Natürlich helfen wir auch, wenn Ansprüche abgewehrt oder Positionen verteidigt werden müssen. Anwaltlicher Beistand ist schon deshalb ratsam, weil die verschiedenen Prozeß-ordnungen (etwa in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen) für Außenstehende nur schwer durchschaubar sind. Es verwundert deshalb nicht, daß in bürgerlich-rechtlich Streitigkeiten vor den Landgerichten Anwaltszwang herrscht.

Allgemein führen wir für unsere Mandanten Verfahren bei Gerichten und Behörden, insbesondere vor den Gerichten im oberbayerischen Raum. Bei Prozessen außerhalb Südbayerns übernehmen wir gegebenenfalls die schriftliche Vorbereitung und reisen auf Wunsch auch zu den Verhandlungsterminen.


2. Beratung

Ebenso wichtig wie die Vertretung in Prozessen und vor Behörden ist die Beratung. Hierzu gehört es, rechtliche Strategien zur Erreichung unternehmerischer oder privater Ziele zu entwickeln und diese durchzusetzen.

Wir beantworten hierbei insbesondere die Frage, ob und welche Ansprüche aus einem bestimmten Sachverhalt abgeleitet werden können. Dieser Sachverhalt ist in jeder möglichen Richtung zu erörtern. Dabei kann sich auch ergeben, daß Ansprüche erst durch die Ausübung eines Gestaltungsrechts begründet werden müssen (etwa ein Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung durch die Anfechtung des Kaufvertrags). Umgekehrt kann ein solches Gestaltungsrecht auch der Abwehr von Ansprüchen dienen, etwa die Anfechtung der Abwehr eines noch nicht erfüllten Kaufpreisanspruchs.

Wir beraten, konzipieren und verhandeln in deutscher, englischer, einige Anwälte auch in spanischer und französischer Sprache.


3. Streitschlichtung

Ein Rechtsstreit hinterläßt oft Wunden; auch dauert er nicht selten lang und verursacht allemal Kosten. Daher ist es am besten, ihn ganz zu vermeiden. Dazu können wir helfen, wenn man uns rechtzeitig heranzieht.

Wichtig ist beispielsweise, Rechtsgeschäfte so abzufassen, daß diese nicht nur den Wünschen der Beteiligten und dem zwingenden Recht Rechnung tragen. Vielmehr sollen sie auch eindeutig formuliert sein und die möglichen Komplikationen so klar berücksichtigen, daß später kein Streit entstehen kann. Als derart zu gestaltende Rechtsgeschäfte kommen insbesondere Verträge und Testamente in Betracht, aber etwa auch Allgemeine Geschäftsbedingungen als Vorstufe zu späteren Verträgen.

Unsere Mandanten wissen: Wir sind stets bemüht, kostenträchtige Gerichtsverfahren durch außergerichtliche Anstrengungen zu vermeiden. Ein Prozeß durch alle Instanzen kann Jahre in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, daß eine rasche Realisierung der berechtigten Forderung durch die enorm langen Vollstreckungszeiten verzögert wird.

Von daher versuchen wir immer, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und wir erst im nachhinein hinzugezogen werden, mit der Gegenseite eine einvernehmliche Lösung zu finden. Selbst wenn das unmittelbare Gespräch nicht zur gütlichen Einigung führt, ist der für beide Seiten belastende Gang zum Gericht nicht die einzige Alternative. Der Versuch, mit Hilfe einer neutralen dritten Person zu einer Verständigung zu kommen, sollte in vielen Fällen unternommen werden.

Beispiel für eine vergleichsweise Regelung


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Unabhängig und verschwiegen
Die Magna Charta unserer Berufsordnung lautet wie folgt:

"§ 1 Freiheit der Advokatur

(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.

(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern."


Rechtsanwälte...

sind unabhängige Organe der Rechtspflege.
üben einen freien Beruf aus.
sind Ihre berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.


Für unsere Kanzlei haben deshalb folgende Prinzipien oberste Priorität:

Wir vertreten Ihre Interessen unabhängig von Weisungen Dritter. Ihre Informationen behandeln wir streng vertraulich. Selbst wenn sie als Zeugen benannt werden, bleibt diese Vertraulichkeit gewahrt, denn wir sind nicht nur gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, sondern haben auch ein gesetzlich garantiertes Aussageverweigerungsrecht.

Die Pflicht und das Recht zur Verschwiegenheit bestehen selbstverständlich auch nach Beendigung des Mandats fort. Dies gilt übrigens auch für das von uns beschäftigte Personal.

Als unabhängige Organe der Rechtspflege haben wir - als Rechtsanwälte - neben Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden eine gleichberechtigte Stellung und sind auch diesen gegenüber frei und unabhängig.

Natürlich gehören die Beachtung der Gesetze und der anwaltlichen Berufspflichten zu den Spielregeln unserer Berufsausübung. Dabei ist auch selbstverständlich, daß wir keine Aufträge entgegennehmen dürfen, die Ihren persönlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Mandat zuwiderlaufen.

Übrigens: Wir üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Nur uns ist es gestattet, die umfassende und geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vorzunehmen. Als Rechtsanwälte müssen wir die Befähigung zum Richteramt haben und durch die jeweilige Landesjustizverwaltung zugelassen sein.In Strafverfahren können wir vor jedem Gericht in der Bundesrepublik auftreten. In Zivilverfahren können wir ebenfalls vor jedem Amts- und Landgericht tätig sein.

Bundesweiter OLG-Auftritt möglich! Das OLG-Vertretungsänderungesetz (OLG-VertrÄndG) ist unter dem 31.7.2002 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2002 I, 2850 ff.). Es trat zum 1.8.2002 in Kraft. Unsere bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwälte können damit ab dem 1.8.2002 bei allen Oberlandesgerichten auftreten.


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