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Die Rechtsschutz-Versicherung
Kostenrisiko abgeben ヨ Tips & Tricks zur Rechtsschutzversicherung Wenn es um Ihr gutes Recht geht, ist schnelle und effektive anwaltliche Hilfe das Wichtigste. Rechtsstreitigkeiten werden in unserem heutigen Leben immer häufiger und können jeden treffen. Sie kosten aber auch Zeit, Nerven und: vor allem Geld! Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten können schnell ein kleines Vermögen ausmachen. Lohnt sich also der Abschluß einer sogenannten Rechtsschutzversicherung? nach oben Warum eine Rechtsschutzversicherung? Jeder, der die Bekanntschaft von "Justitia" schon einmal gemacht hat, kann diese Frage schnell beantworten. Recht haben und Recht bekommen wird häufig durch die finanzielle Lage entschieden. Ein Rechtsstreit kostet zumeist viel Geld - nicht selten mehr als den Betrag, um den gestritten wird. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens schrecken deshalb viele davon ab, ihr Recht einzufordern oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu verteidigen! Wie schnell ist man z.B. durch einen Verkehrsunfall in einen Rechtsstreit oder in eine Bußgeldsache verwickelt. Dann kann guter Rat teuer werden. Inhaber einer Rechtsschutzversicherung brauchen sich über solche Dinge im Regelfall keine Gedanken mehr zu machen. Eine Rechtsschutzversicherung macht nämlich das Risiko kalkulierbar. Sie garantiert ihren Versicherten zwar nicht, daß sie in einem Verfahren stets die Nase vorn haben. Doch sie übernimmt die Kosten für jeden versicherten Rechtsstreit - vorausgesetzt, daß Aussicht auf Erfolg besteht. Grundsätzlich ist es also sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Mit einer solchen können Sie sich ohne Kostenrisiko gegen Unrecht zur Wehr setzen oder eigene Rechtsansprüche verfolgen. Denn mal ehrlich, wer weiß schon sicher, ob er recht hat, und noch dazu nach welchem Recht? nach oben Was heißt überhaupt "Rechtsschutzversicherung"? Der Name "Rechtsschutzversicherung" hat sich erst allmählich eingebürgert. Verwendet wurden früher die Begriffe "Prozeßkostenversicherung", "Rechtshilfeversicherung" oder "Rechtsbeistandversicherung". Vereinfacht gesagt, umfaßt der Begriff die Möglichkeit, Kosten auf eine Versicherungsgesellschaft abzuwälzen, die durch die Besorgung einer Rechtsangelegenheit - in Form von Anwaltshonoraren, Gerichtskosten usw. - entstehen. Die Rechtsschutzversicherung ist ein noch junger Zweig der Privatversicherung. Aus dem Mittelalter kennt man genossenschaftliche Rechtsverfolgung durch Gilden und ähnliche Zusammenschlüsse. Im 19. Jahrhundert entstandene Interessenverbände und Schutzvereine (z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Bauernvereine, Kreditschutzverbände, Haus- und Grundbesitzervereine) können als Vorläufer der Rechtsschutzversicherung angesehen werden: Sie erteilten ihren Mitgliedern auch Rechtsrat oder noch weitergehend Rechtshilfe in der Form, daß sie für das Mitglied Schriftwechsel führten und mit der Gegenseite verhandelten. nach oben
Die Grundlage für eine Rechtsschutzversicherung stellen die sogenannten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (kurz: ARB) dar, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausgestaltet sein können. In diesen Bedingungen findet sich auch der Umfang des Versicherungsschutzes. Merke: Wer Versicherungsschutz wofür, d.h. für welche Art von Rechtsfall, zu beanspruchen hat, ergibt sich aus den dem Einzelvertrag zugrundeliegenden Besonderen Bestimmungen der ARB. Prinzipiell entscheiden Sie selbst, welche möglichen Prozeßrisiken Sie absichern wollen: Vom Rechtsschutz im Straßenverkehr bis zum Komplettpaket mit allen versicherbaren Rechtsgebieten. Hier eine kleine, unvollständige Übersicht über verschiedene Rechtsschutzversicherungen am Markt: Verkehrs-Rechtsschutz ... wenn Sie Ärger mit Ihrem Kfz haben, z.B. bei einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag oder einem Versicherungsvertrag oder ... wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Ihren Führerschein geht. Schadenersatz-Rechtsschutz ... wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen wollen. Straf-Rechtsschutz ... wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften, in einem Bußgeld- oder einem Disziplinarverfahren verteidigen müssen. Arbeits-Rechtsschutz ... wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt. Sozialgerichts-Rechtsschutz ... wenn ein Prozeß vor dem Sozialgericht angestrengt werden muß, weil z.B. die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet. Beratungs-Rechtsschutz ... wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien- und Erbrechts lediglich beraten lassen. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz ... wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z.B. aus einem Kaufvertrag etc. Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete ... wenn Sie Ihre Interessen als Immobilieneigentümer oder als Mieter behaupten müssen, z.B. bei Mieterhöhungen oder Kündigungen. Die Versicherungsarten bzw. verschiedenen Bausteine können auch kombiniert werden. Es würde den Rahmen dieser Darstellung bei weitem sprengen, auf jede der verschiedenen Vertragsarten einzugehen. Hier müssen wir Sie auf die Beratung durch Ihren jeweiligen Versicherungsvertreter verweisen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, einmal in Ruhe die ARB-Klauselwerke einiger Versicherungen durchzulesen. Neue Verträgen werden jetzt der ARB 2000 zugrundegelegt. TIP: Generell gilt, daß für Familien mit minderjährigen Kindern der Familien- und Verkehrsrechtsschutz sicher keine schlechte Wahl ist. Für Arbeitnehmer umfaßt dieser Familien-Rechtsschutz auch den beruflichen Bereich (Arbeits-Rechtsschutz). TIP: Wir empfehlen, den Versicherungsschutz auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen und dinglichen Rechten auszudehnen. Nur beispielhaft sei verwiesen auf den Streit über die Gewährleistung aus Kaufverträgen. TIP: Überlegen Sie vor Abschluß einer Rechtsschutzversicherung genau, welche Risiken Sie versichern wollen. Manches Risiko ist auch über die Mitgliedschaft in Organisationen (Mieterverein, Gewerkschaft, Haftpflichtversicherung) abgedeckt oder günstig zu bekommen (ADAC). nach oben
Zunächst: Als Versicherungsnehmer genießen Sie freie Anwaltswahl. Sie alleine bestimmen also, welchen Anwalt Sie beauftragen möchten. Die Rechtsschutzversicherung zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Das sind vor allem: - die Kosten Ihres Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung - die Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Sachverständigengebühren sowie Vollstreckungskosten - die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben. Achtung: Eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder eine Zahlung, zu der man im Straf- oder Zivilprozeß verurteilt wird, übernimmt die Rechtsschutzversicherung nicht. Werden wir für Sie tätig, so schreiben wir die Versicherung vorab an und holen eine sogenannte Kostendeckungszusage ein. Gleichzeitig stellt uns die Versicherung einen anwaltsüblichen Vorschuß zur Verfügung. Die Höhe des Vorschusses richtet sich übrigens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG): In diesem Gesetz werden die Kosten eines Anwalts verbindlich und fest vorgeschrieben. Nur diese gesetzliche Vergütung trägt die Versicherung. Die Gebühren berechnen sich z.B. im Zivilrecht nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert. Dieser richtet sich wiederum nach dem wirtschaftlichen Interesse, das Sie an dem Rechtsstreit haben. Vom Streitwert ausgehend errechnen sich dann die Gebühren für bestimmte Tätigkeiten, wobei zwischen der Vertretung im Prozeß und in außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten unterschieden wird. nach oben
Einmal müssen Sie - trotz bestehender Rechtsschutzversicherung - in Ihre eigene Tasche greifen, wenn im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung (zumeist EUR 150,00) vorgesehen ist. Außerdem sind Sie gehalten, einen Teil der Anwaltsrechnung selbst zu begleichen, wenn wir uns in Ihrem Auftrag zugleich mit einer Angelegenheit befaßt haben, die nicht unter die versicherten Leistungsarten fällt. Dann gibt es noch die Rechtsfälle, die eine individuelle Absprache über die finanzielle Seite erforderlich machen. Zum Beispiel ergibt sich im Zivilrecht bei niedrigen Gegenstandswerten meistens eine Vergütung, die weder unserem Arbeitsaufwand noch unseren allgemeinen Geschäftskosten gerecht wird. Daneben haben wir es in Verwaltungsstreitsachen und in Strafsachen oft mit Mandaten zu tun, die komplizierter gelagert, sehr komplex und nur mit einem entsprechend hohen Zeitaufwand zu bearbeiten sind. In derartigen Fällen kommen wir nicht umhin, mit Ihnen - wie weithin üblich - eine gesonderte Honorarvereinbarung zu treffen. Festgelegt wird dann die Höhe eines bestimmten Stundensatzes oder einer Pauschalsumme für die Bearbeitung der Sache als solche - natürlich unter Anrechnung derjenigen Beträge, die Ihre Rechtsschutzversicherung an uns (auf Basis der gesetzlichen Gebührenordnung) leistet. Bitte bedenken Sie: Schließlich möchten Sie doch im Ernstfall von einem Anwalt vertreten werden, der sich nicht nur in seinen Schwerpunktgebieten laufend fortbildet - was natürlich alles Geld kostet -, sondern der sich auch gründlich, in Ruhe und vor allem effektiv mit Ihren Problemen befaßt. In einigen, aus dem Rahmen fallenden Verfahren müssen wir deshalb mit Ihnen vorab über eine angemessene Honorierung sprechen. nach oben
Ein Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief zum streiten! Selbst wenn Sie verklagt werden, hilft eine Rechtsschutzversicherung nicht in jedem Fall. Zum Beispiel zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht bei vorsätzlich begangenen Straftaten, bei Streitigkeiten zwischen Ihnen und mitversicherten Personen und bei einem Streit mit Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist also, daß Ihnen die allgemeinen Risikoausschlüsse der Rechtsschutzversicherung bekannt sind. Über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes bestehen leider oftmals falsche oder unklare Vorstellungen. Wenn Sie einen Rechtsstreit nur für den Fall führen wollen, daß die Rechtsschutzversicherung auch eintritt, dann sollten Sie sich am besten vorab bei Ihrer Versicherung informieren, ob dies bei Ihnen der Fall ist oder nicht. Hierzu nachstehend noch einige Anmerkungen: Die Prozeßkosten für viele Streitigkeiten sind ausgeschlossen: Bauvorhaben, Scheidung, Familien- und Erbstreitigkeiten und vor allem Fälle, deren Ursache bereits gesetzt ist. So muß z. B. für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertrag die Rechtsschutzversicherung in der Regel bereits vor dem Vertragsabschluß abgeschlossen sein. In vielen Fällen wird Deckung zudem nur gewährt für Kostenrisiken aus dem Privatleben und unselbständiger Berufstätigkeit sowie im Verkehrsbereich. Selbständige müssen gegebenenfalls eine gesonderte Rechtsschutzversicherung abschließen. TIP: Es wird häufig übersehen, daß die Rechtsschutzversicherung von wenigen Ausnahmen abgesehen, lediglich die Geltendmachung, nicht aber die Abwehr von Schadensersatzansprüchen übernimmt. Bei der Anspruchsabwehr bleibt lediglich die Möglichkeit, die Kosten des Rechtsstreits der Kfz-Versicherung oder aber der Privathaftpflichtversicherung anzulasten. TIP: Schließen Sie keine Rechtsschutzversicherung ab, wenn Sie sich gerade mit einem anderen "im Streit" befinden. Genausowenig wie man ein bereits brennendes Haus feuerversichern kann, übernehmen Rechtsschutzversicherungen Kosten aus "laufenden Verfahren". Hierfür wäre die Versicherung also "rausgeschmissenes" Geld. Die Wartezeit, nach der erstmals Versicherungsschutz bestehen kann, beträgt regelmäßig drei Monate. nach oben
Wie teuer die Versicherung ist, hängt von vielen Faktoren ab (Welches Paket soll geschnürt werden? Wie lang ist die Vertragsdauer? etc.). Achten Sie darauf, daß Sie nicht zuviel an Beiträgen bezahlen. Datenbanken im Internet, Fachzeitschriften (vgl. FINANZTEST) und unabhängige Versicherungsmakler nennen Ihnen günstige Anbieter. TIP: Eine gründliche Beratung vor Abschluß einer Rechtsschutzversicherung ist zu empfehlen! Lassen Sie sich nicht verleiten, vorschnell einen langfristigen Vertrag abzuschließen. Vergleichen Sie mehrere Angebote. TIP: Hören Sie sich im Freundeskreis um, was für Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen gemacht wurden. Sparen Sie nicht am falschen Ende: Lieber etwas mehr bezahlen, dafür einen guten Service und kulante Hilfe erhalten! Große Gesellschaften (etwa die ALLIANZ) verhalten sich oft großzügiger als kleine, auf Kostenminimierung bedachte Unternehmen. TIP: Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte auf die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verzichten. Die meisten Versicherer ermöglichen, die Rechtsschutzversicherung auch ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Diese Vertragsform sollten Sie wählen. TIP: Grundsätzlich ist es möglich, sich aus den angebotenen Bausteinen einen individuellen Rechtsschutzvertrag zu basteln. Nicht immer sind die angebotenen Pakete auch günstiger als die Summe der einzelnen Bausteine. TIP: Wer eine kombinierte Police für Familien-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz abgeschlossen hat, darf einen Teil der Versicherungsbeiträge als steuersparende Werbungskosten mit dem Finanzamt abrechnen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums unter dem Aktenzeichen IV B 6 - S 2354 - 33/98 hervor. Der Beitrag zur Berufs-Rechtsschutzversicherung zählt generell zu den Werbungskosten. Bitten Sie Ihre Versicherung, Ihnen eine entsprechende Bescheinigung über den Beitragsanteil des Arbeitnehmerrechtsschutzes zuzusenden. ACHTUNG: Wer eine selbständige Tätigkeit aufnimmt (evtl. auch nur nebenberuflich), muß dies unbedingt zu einer bestehenden Rechtsschutzversicherung melden. Die Prämien für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige sind höher. nach oben
Keine Angst, eine Erstberatung etwa in einer Zivilrechtssache kostet, ganz gleich wie astronomisch hoch der Streitwert sein könnte, in keinem Fall gleich ein Vermögen. Sofern unsere Tätigkeit nämlich in der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates besteht und wir die Angelegenheit danach nicht weiter bearbeiten, werden wir in der Regel nur die sogenannte Erstberatungsgebühr verlangen. nach oben
Jeder Versicherungsnehmer kann nur davor gewarnt werden, eine fällige Versicherungsprämie nicht rechtzeitig zu bezahlen. Das hat vor allem deshalb Bedeutung, weil der Schutz aus der Rechtsschutzversicherung erst dann beginnt, wenn die erste Prämie gezahlt worden ist. Verfasser: Rechtsanwalt JÜRGEN KLASS JR. nach oben |
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